Jährlich erkranken in Deutschland etwa 120. 000 Menschen an verschiedenen Formen von Hautkrebs. An dem sogenannten malignen Melanom, einer besonders gefährlichen Krebserkrankung, sterben in Deutschland circa 2000 Menschen pro Jahr
Zum Ausschluß von Tumorerkrankungen der Haut, wie dem malignen Melanom, Plattenepithelkarzinom (Stachelzellkrebs) und kutanen Lymphomen (Lymphknotenkrebs) lautete die Empfehlung schon sehr lange, einmal im Jahr eine Ganzkörperuntersuchung vorzunehmen. Daran hat sich prinzipiell nichts geändert.
Neu ist, daß die gesetzlichen Krankenkassen diese Untersuchung seit dem 1. Juli 2008 ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre bezahlen. Jedes 2. Jahr jedoch werden die Kosten von den meisten Kassen nicht übernommen und müssen vom Patient/ von der Patientin selbst bezahlt werden, wenn sie die Vorsorge in Anspruch nehmen. Auch Patientinnen/ Pstienten unter 35 müssen die Kosten selbst tragen. Ausnahmen gibt es allerdings für bestimmte Krankenkassen. Da sich diese Regelungen immer wieder ändern, sprechen Sie uns bitte auf die aktuellen Richtlinien an.
Die Genehmigung zur Durchführung des Hautkrebs-Screening als vertragsärztliche (kassenärztliche) Leistung wurde unserer Praxis mit Wirkung vom 01.07.2008 von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg erteilt.
Das Hautkrebs-Screening ist zweistufig aufgebaut.
1. Stufe
Sucht der Versicherte direkt einen Dermatologen auf, ist das Screening einstufig.
Wenn der Erstuntersucher ein Hausarzt ist und einen Verdachtsbefund auf Hautkrebs stellt, erfolgt eine Überweisung an einen Dermatologen, der ebenfalls für das Hautkrebs-Screening zertifiziert ist.
2. Stufe
Der Dermatologe führt dann ein weiteres Mal die Untersuchung durch.
Näheres unter www.hautkrebs-screening.de
Stand: 15.10.2015