Balneophototherapie

Unsere Praxis verfügt seit Beginn, also seit Sommer 2003 über eine Behandlungseinheit zur Durchführung der ambulanten Bade-(Balneo)-Therapie. Bei der Balneophototherapie erfolgt nach einem Folienbad in Sole- oder Meladinine-Lösung eine Bestrahlung mit ultraviolettem Licht. Wir haben am wissenschaftlichen Erprobungsmodell „ambulante Balneophototherapie“ der Universitätshautklinik Kiel teilgenommen. Durch Teilnahme als Prüfarzt an der multizentrischen, offenen, randomisiert-kontrollierten Vergleichsstudie “Zum klinischen Wirksamkeitsnachweis der ambulanten Balneophototherapie für die Psoriasis”, wurde von der Deutschen Dermatologischen Akademie ein Diplom erteilt, der die Berechtigung nachweist, „Qualitätsgesicherte ambulante Balneophototherapie“  anzukündigen.

Ambulante Photo-Sole-Therapie:

Bei Patienten mit Neurodermitis und Patienten mit ausgeprägter Schuppenflechte (Psoriasis) führen wir die ambulante Balneophototherapie durch, die die günstigen Bedingungen einer Klimatherapie am Toten Meer nachahmt. Bei über 80 % der Patienten mit Schuppenflechte kann eine Abheilung der Hautveränderungen und Stabilisierung des Krankheitsverlaufes erzielt werden. Es kommen Solekonzentrationen von 15% (bei Neurodermitis) und 25% (bei Psoriasis) zur Anwendung. Zur nachfolgenden UV-Bestrahlung wird UV-B 311 nm eingesetzt.

Ambulante Bade-PUVA-Therapie:

Bei der Bade-PUVA-Therapie, die bei schwerer Fällen von Neurodermitis, Psoriasis und anderen ausgedehnten Hauterkrankungen eingesetzt wird, baden die Patienten 20 Minuten in einer lichtsensibilisierenden Lösung der Knorpelmöhre (enthält
8-Methoxy-Psoralen)
. Danach erfolgt die UV-Bestrahlung mit langwelligem UV-A ( = PUVA). Vorteil der Bade-PUVA-Therapie ist die gute Verträglichkeit der Methode, da das Psoralen über das Badewasser und nicht über die Einnahme eines magenbelastenden Medikamentes die Haut erreicht. Darüber hinaus brauchen die Patienten nach dem Bad und der Bestrahlung beim Verfahren der Bade-PUVA über den Tag keine spezielle UV-Schutzbrille tragen, da die Augen nicht lichtsensibilisiert werden. Die Straßenverkehrstauglichkeit ist nicht beeinträchtigt.

Bei den UV-B- bzw. UV-A-Bestrahlungen sind UV-Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen.

In einer Studie konnte nachgewiesen werden, dass PUVA-Bäder eine ca. 2,8-fach bessere Wirkung und Starksolebäder 2 eine 1,5-fach bessere Wirkung haben, als Bäder in reinem Leitungswasser.
Leitungswasserbäder und anschließende UVB-Bestrahlungen wirken etwa doppelt so gut wie die von den Kassen erstattete „trockene“ UVA- / UVB-Therapie.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2008 wurde die Balneo-Phototherapie bei Schuppenflechte in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Das hatte der für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im März beschlossen.

Die Entscheidung des G-BA gilt sowohl für Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) mit UV-Lichtbestrahlung und einem zeitgleichen Bad des Patienten in einer lichtsensibilisierenden Substanz (synchrone Therapie) als auch für eine Bestrahlung nach dem Bad. Als photosensibilisierende Substanz ist neben einer Solelösung auch die so genannte Creme-PUVA zulässig. Das Bad kann in einer Wanne oder auch in einer Ganzkörperfolie erfolgen.

Im Frühjahr 2000 hatte der für die Zulassung medizinischer Leistungen zuständige „Gemeinsame Bundesauschuss“ nach rund zehnjähriger Erprobung die beantragte Einführung der Balneo-Phototherapie als Kassenleistung zunächst aus formalen Gründen abgelehnt. Die heftig umstrittene Entscheidung beschäftigte damals sogar den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Erst eine vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen finanzierte und bereits 2004 abgeschlossene Studie machte den Weg frei für die zum 1. Juli 2008 erfolgte Zulassung der asynchronen Balneo-Phototherapie.
Dank einer weiteren Studie folgte dann zum 1.10.2020 die Zulassung auch bei Patienten mit einer atopischen Dermatitis (Neurodermitis, endogenes Ekzem), d.h. es wurde die Balneo-Phototherapie (Photosole in einer Konzentration von 15%)  bei Neurodermitis in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Eine PUVA-Badetherapie bei Neurodermitis  ist bisher nicht möglich.

8-Methoxy-Psoralen (8-MOP): Extrakt aus dem Samen der einjährigen ägyptischen großen Knorpelmöhre (Ammi majus Linn., Familie der Doldenblütler), mit lichtsensibilisierender Eigenschaft
Sole: Salzlösung, reines Natriumchlorid (Speisesalz) aus Bad Reichenhall, Konzentration 15% (bei Neurodermitis) oder 25% (bei Psoriasis)

Badewanne

Badeeinrichtung Praxis Dr. Lux in Tübingen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dusche

Waldmannkabine

Waldmann-UV-Kabine Hautarztpraxis Dr. Lux in Tübingen (UVA und UVB 311 nm)

Ausschnitt Lichtkabiine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 09.04.2021